Hallo Ex-Bähnler
Danke für deine Anfrage.
Die allgemeinen Bestimmungen für “Platzeinteilung und Verständigung” finest du in den Vorschriften V507, Punkt 3, Ziffer 3.2.1. Dort sind die Anschriften am Zug genau erklärt.
Ausserdem erhält man nach der erfolgreichen Reservation eine Bestätigung per E-Mail. Hier wird ebenfalls folgendes kommuniziert:
"In Fernverkehrszügen sind die Sitzplätze in der Regel am Kopf oder am Ende des Zuges reserviert. Die reservierten Plätze sind durch einen Aufkleber auf dem Wagen gekennzeichnet, und zwar zwischen 6.30 Uhr und 20.00 Uhr. Die Wagennummer wird Ihnen am Tag vor der Abfahrt per E-Mail mitgeteilt oder vor der Abfahrt des Zuges per SMS. Wir bitten Sie in jedem Fall, die Lautsprecherdurchsagen zu beachten
In Regionalzügen, S-Bahnen und anderen unbegleiteten Zügen wird eine ausreichende Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Reservierung angezeigt wird.
Ich wünsche dir einen schönen Tag.
Gruss, AferditaH