Guten Abend fabienne70
Ja, das geht. Die SBB schreibt dazu folgendes:
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Ich wünsche Ihnen rasche und vollständige Genesung nach der Operation.
Freundliche Grüsse
Reto
PS. Unter Einhaltung der Mindestlaufzeit von 4 (ev. 6) Monaten und der Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat könnten Sie das GA auch kündigen. Das geht aber nicht rückwirkend. Die Kündigung ist die einzige Möglichkeit, um eine Auszahlung (statt nur eine Gutschrift) zu erhalten.