Martini69
Hallo
Leider hat die SBB deinen Post (noch) nicht beantwortet. Vermutlich bleibt euch aber nichts anderes übrig, als die Mahngebühren (und die Rechnung) so schnell als möglich zu bezahlen.
Denn sowohl der Tarif 654 https://www.allianceswisspass.ch/de/asp/Downloadsindex.php?section=downloads&download=2673
wie auch die allgemeinen Vertragsbestimmungen (AGB) https://www.sbb.ch/content/dam/internet/sbb/de/abos-billette/abonnemente/halbtax/bestellschein-halbtax.pdf.sbbdownload.pdf
sind eindeutig:
- Der Vertrag erneuert sich (ohne rechtzeitige Kündigung) automatisch und der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, den geschuldeteten Betrag zu bezahlen.
- Das Halbtax ist auch nach Ablauf des ersten Jahres weiterhin gültig und hätte benutzt werden können.
- Der Kunde / die Kundin gerät auch ohne Mahnung in Verzug.
- Nach einer Frist von 30 Tagen kann das Halbtax gesperrt werden.
- Danach beginnt das Mahnwesen mit den zusätzlichen Gebühren.
Ob es rechtlich gesehen für eine kostenpflichtige Mahnung vorab zwingend einen Beweis für eine erfolgreiche Zustellung der Rechnung braucht, weiss ich nicht.
Du kannst mit der SBB und der Inkassofirma verhandeln und so vielleicht einen Erlass der Mahngebühren bewirken.
Falls du mit der Erledigung deines Falls durch die SBB nicht einverstanden bist kannst du dich schriftlich an die Ombudsstelle des öffentlichen Verkehrs wenden:
https://www.voev.ch/de/Service/Ombudsstelle-oV
Leider ist dieses Verfahren nicht sehr kundenfreundlich, aber ändern kann man es halt nicht.
Gruss, Reto