Hallo luwegard
Vielen Dank für deine nette Antwort. Dass man das Hakbtaxabo nicht hinterlegen kann hat mehrere Gründe.
Hauptgrund ist der enorme Preisunterschied zwischen GA und Halbtaxabo. Auch die preislich dazwischen liegenden Pendlerabos können nicht hinterlegt werden.
Das Halbtaxabo lässt sich mit wenigen Fahrten „amortisieren". Eine weitere Ermässigung mittels Hinterlegung ist dadurch nicht mehr nötig,
Der materielle Wert einer Hinterlegung für max. 30 Tage (wie beim GA) ist mit rund 50 Rappen pro Tag bzw. maximal 15 Franken sehr gering.
Zudem: Das Teuerste am ÖV ist ja das Grundangebot. Und da leisten die über 2,5 Mio. (!) Halbtaxabo einen ansehnlichen Beitrag zu dessen Finanzierung.
Für mich ist das Halbtaxabo wie der Jahresbeitrag in einem Verein. Den zahle ich weil ich damit das Angebot des Vereins unterstützen will, egal ob und wie oft ich davon profitieren kann.
Gruss, Reto