Der CVV ist im Gegensatz zu Kartennummer, Name und Ablaufdatum nicht geprägt. Er ist also mit den alten “Ritsch-Ratsch-Geräten” nicht kopiert. Dort muss man unterschreiben, damit eine Abbuchung erfolgen kann.
Im Internet verwendet man den CVV, um zu beweisen, dass man die Karte in der Hand hält (und nicht eine “Ritsch-Ratsch-Kopie”).
In Zeiten von Digitalkameras ist das tatsächlich kein besonders guter Schutz mehr. Deshalb gibt es neue Verfahren wie 3D-Secure, bei welchem man Zahlungen per SMS oder über eine App authorisiert.
Die Händler sind frei bei der Auswahl eines Verfahrens. Wenn sie keine genügende Prüfung durchführen, tragen sie jedoch das Risiko für Rückbuchungen.
Die PIN ermöglicht den Zugriff auf den Chip der Karte und ist ohne Chipleser (oder neu RFC-Leser) nicht validierbar.