Während ein Vertrag läuft, können dessen Bestimmungen nicht einseitig angepasst werden. Für Abos mit erstem Geltungstag vor dem 13. Dezember gilt deshalb die alte Mindestvertragslaufzeit. Bei Verlängerungen kommt es darauf an, was in den AGB definiert ist. Meist steht dort ein Passus, dass eine schriftliche Information reicht und man automatisch zustimmt, wenn man nicht kündigt.
Wie Du entdeckt hast, gilt die neue Mindestvertragslaufzeit aber nicht mal bei neuen Abos: wenn auf der Website während dem Bestellvorgang und in den AGB von vier Monaten die Rede ist, gilt auch das. Man kann ja nicht von jedem Kunden verlangen, dass er bei der Alliance SwissPass die Tarifbedingungen durchliest. Man hat also einen Vorteil, wenn man das GA bei der SBB kauft und nicht bei der BLS. Denn dort steht die neue Mindestlaufzeit. 😃