NicolasK
Hallo @Sparbillett
Bei Erstattungen von Sparbilletten / Spartageskarten wird eine reduzierte Gebühr von 10 Franken erhoben.
Nur bei einem nachträglichen Kauf eines Jahresabonnements oder bei einem Todesfall erfolgt die Erstattung kostenlos.
Gruss, Reto
Auszug aus dem Tarif 600.9 / Kapitel 8:
Fahrausweise der Sparwelt
8.1 Die als Sparangebot ausgegebenen Fahrausweise werden nur in den unten aufgeführten Fällen an Verkaufsstellen mit elektronischem Verkaufsgerät und Zugriff zum Kundendossier oder dem Contact Center Brig umgetauscht oder erstattet.
8.2 In folgenden Fällen können die als Sparangebot ausgegebenen Fahrausweise gegen eine reduzierte Gebühr gemäss Ziffer 1.4.1 umgetauscht oder erstattet werden:
- Mehrfach gekaufte Fahrausweise (Reisedatum, Fahrplanverbindung und Reisender - Name, Vorname und Geburtsdatum - sind identisch)
- Fahrausweis mit irrtümlich falsch eingegebenem Datum oder Abfahrtszeit: Erstattung nur vor dem Gültigkeitsbeginn des Fahrausweises möglich. Der Kauf eines neuen Fahrausweises mit identischer Strecke für die gleiche Person muss nachgewiesen werden können.
- Kann der Kunde die mit einem Sparbillett gebuchte Verbindung nicht einhalten, kann er ein Billett zum Normaltarif für den selben Tag kaufen und sich das Sparbillett nach der Reise erstatten lassen. Die Kundin/der Kunde hat hierfür sowohl das Originalsparbillett sowie das Originalbillett zum Normaltarif vorzuweisen. Es können nur Billette mit der vollständig identischen Strecke und Klasse erstattet werden.
- Fahrausweise mit fehlerhaften Personalien (Name, Vorname oder Geburtsdatum). Der Kauf eines neuen Fahrausweises mit identischer Fahrplanverbindung und den korrekten Personalien muss nachgewiesen werden können.
- Fahrausweise für die falsche Person. Der Kauf eines neuen Fahrausweises mit identischer Fahrplanverbindung für die korrekte Person muss nachgewiesen werden können.
- Fahrausweis für falsche Kundengruppe (Tageskarte/Sparbillett ohne Halbtax oder Volltarif statt ermässigt) gelöst. Die Erstattung darf nur bei nachweislich nachträglichem Kauf des korrekten Tickets erfolgen (Fahrplanverbindung und Reisender - Name, Vorname und Geburtsdatum - sind identisch). Hier muss in jedem Fall eine Vollerstattung vorgenommen werden.
- Nachgewiesene Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall) durch ärztliches Attest bestätigt.
8.3 In folgenden Fällen können die als Sparangebot ausgegebenen Fahrausweise ohne Gebühr umgetauscht oder erstattet werden:
- Erstattung beim nachträglichen Kauf von persönlichen Abonnementen für mindestens 12 Monate (Ziffer 1.7). Der Name auf dem E-Ticket muss mit dem auf dem Abonnement übereinstimmen und dasselbe E-Ticket darf nur einmal vorgewiesen werden. Die OT-Nummer/Ticket-ID ist zu überprüfen.
- Todesfall