Hallo UX_design
Die SBB Community ist keine offizielle SBB Plattform für Beschwerden. Du darfst hier deinen Unmut teilen, doch musst du dich via Kontaktformular direkt an die SBB wenden, wenn noch Klärungsbedarf besteht.
Ich versuche, dir das Thema etwas zu erläutern:
Aus Sicherheits-, datenschutz- und technischen Gründen sind auf dem SwissPass weder Billette noch Abos gespeichert.
Wenn du Online-Tickets kaufst, dann bestätigst du mit dem Kauf die AGB (siehe SBB Mobile App > Profil > Rechtliches). Darin steht, dass das E-Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle vorweisbar sein muss. Kannst du dies nicht, dann giltst du zum Zeitpunkt der Kontrolle per Transportgesetz als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Die CHF 30 sind keine Busse, eine solche kann nur eine Behörde ausstellen, sondern eine Umtriebsentschädigung, da der Kundenbegleiter deine Daten erheben, eine weitere Person am Schalter dein Billett in der Datenbank nachforschen und verifizieren muss. Aus rechtlichen Gründen musst du deine gesamten Personalien angeben.
Zum Vergleich: Vergisst du deinen Führerausweis und gerätst in dem Moment in eine Polizeikontrolle, bezahlst du ebenfalls eine Gebühr für die Nachforschung deiner Fahrberechtigung.
Die Kundenbegleiter haben durchaus Kulanzmöglichkeiten und die hat dein Kundenbegleiter auch angewendet:
Mit der CHF 30 Gebühr wird Kulanz angewendet, denn du hast die Möglichkeit, das Billett im Nachinein innert 10 Tagen am Schalter vorzuweisen. Und diese Kulanz hast du jedes Mal, wenn du das Billett nicht vorzeigen kannst. Keine Kulanz wäre, wenn du direkt die Mindestgebühr von CHF 90 auslegen müsstest.
Leider, so scheint es aus deinen Erzählungen hat der Kundenbegleiter es verpasst, dich über die nächsten Schritte und die angewendete Kulanz zu informieren.
Das Überprüfen des GA’s ist weniger Aufwand, als das Überprüfen eines E-Tickets. Ersteres kann auch direkt auf dem Zug erledigt werden; sprich, es sind weniger Personen im Fall involviert.
Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du dies entsprechend via Kontaktformular rückmelden.
Grüsse
Roland