Hallo Simon_Ruegg
Danke für deine Anfrage.
Im Tarif ist folgendes geregelt:
Als Handgepäck, das im Fahrzeug mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die maximale Abmessung beträgt 1.20 × 0.80 × 1.00 m. Als Handgepäck zugelassen sind ebenfalls (unabhängig von der maximalen Abmessung):
-Skis und Snowboards
-Schlitten und Skibobs
-Kinderwagen, zusammengelegt. Nicht zusammengelegte Kinderwagen dürfen auf den Plattformen der Personenwagen untergebracht werden, sofern Platz vorhanden ist
-Veloanhänger, wenn die/der Reisende ohne Velo unterwegs ist
-Zusammengeklappte oder demontierte Velos in Tragetasche
-kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 6.1.2 untergebracht werden können. Die Beförderung wird nur dann unentgeltlich gewährt, wenn sie verpackt transportiert werden.
Ich wünsche dir einen schönen Sonntag.
Gruss,
FatimaH