Hallo wini
Die Alliance SwissPass schreibt dazu: “Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).”
Soviel ich weiss kann man mit dem Online-Formular das GA nur hinterlegen (=Gutschrift).
Gruss, Reto
Zur Kündigung habe ich in den AGB zum Generalabo (GA) folgenden Text gefunden:
Vertragsdauer und Kündigung.
Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung respektive dem Online-Kaufabschluss in Kraft und gilt auf unbestimmte Dauer. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Monate ab dem ersten Gültigkeitstag des erstmals im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten GA.
Beispiel Mindestvertragsdauer: erster Gültigkeitstag 15. August 2018, Ablauf der Mindestvertragsdauer 14. Dezember 2018.
Nach Erreichen der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Abomonat auf das Ende jedes Abomonats gekündigt werden. Die Kündigung hat mündlich, schriftlich oder über swisspass.ch zu erfolgen. Ein allfälliges Guthaben wird der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner auf das Bank-/ Postkonto ausbezahlt.
Sobald eine Bedingung zur GA-Verknüpfung nicht mehr gegeben ist (z.B. Kündigung des Basis-GA), wird das verknüpfte GA (z.B. GA-Plus Duo Partner) von der SBB auf das Ende des nächsten Abomonats unter Ein- haltung der Kündigungsfrist gekündigt.
Beispiel Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer von vier Monaten:
Abomonat 1: 15. August 2018 bis 14. September 2018.
Mögliche Kündigungstermine: 14. Dezember 2018 mit Bekanntgabe bis 14. November 2018, 14. Januar 2019 mit Bekanntgabe bis 14. Dezember 2018 usw.