Hallo hoeritraum
Die nachträgliche Hinterlegung im Krankheitsfall ist unter gewissen Bedingungen möglich. Der Tarif 654 besagt dazu:
Das GA auf SwissPass, welches infolge Krankheit oder Unfall nicht hinterlegt werden konnte, ist unter Beilage eines schriftlichen Gesuches und entsprechender Unterlagen (z.B. Bestätigung über Spital- oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) an einer (…) Verkaufsstelle vorzulegen. Die Ausgabestelle erstellt die Hinterlegung mit dem effektiven Hinterlegungsdatum (Rücksetzen des Service - Datums). Die Hinterlegung kann bis maximal 30 Tage nach Ablauf der bestätigten Reiseunfähigkeit beantragt werden.
→ Bitte wende dich mit allen deinen Unterlagen an einen bedienten Schalter zur weiteren Abklärung.
Viele Grüsse und gute Genesung,
Roland