Ich habe ein Ausflugs-Abo 20 Tage und damit auch ein Halbtax-Abo. Es ist mir bewusst, dass jedes neue Produkt zu Beginn bei Anwendung und Kontrolle Schwächen haben kann - in diesem Falle ist es mir zweimal passiert, dass auf der Karte wohl das Halbtaxabo erkannt wurde, nicht jedoch der aktivierte Tag des Ausflugs-Abo.
Da ich aber diesen Ausflugstag auf dem Handy aktiviere und ich dieses bei den Ausflügen sowieso bei mir habe, zeigte ich die am Vortag erhaltene Email mit der erfolgreichen Aktivierung. Dieses Beweismittel genügte allerdings nicht, weil man ja - so die Aussage des Kontrolleurs - eine Reise auch wieder annullieren könne, was mir auch einleuchtete. So bat mich der Kontrolleur folgende Schritte auf meinem Handy abzuspulen:
-- Aufruf meines Swisspass auf meinem Handy
-- Abos anklicken und dort unten den roten Balken “Zum SwisspassKonto” antippen
-- Ich wurde mit dem Internet verbunden: Beim Ausflugsabo 20 Tage unten “Ausflugstage verwalten”
-- Den Bildschirm ganz nach oben schieben = Der unterste Eintrag zeigt den aktuell gültigen Ausflugstag und WICHTIG gem. Kontrolleur: den aktuellen Status. So weit - so gut… aber trotzdem stellen sich bei mir Fragen:
-- Muss ich bei der Nutzung eines Ausflugs-Abo ausser der SwisspassKarte auch ein funktionstüchtiges Handy mit SBB-App und installiertem Swisspass bei mir haben?…. nur weil die Swisspass-Karte nicht eingelesen werden kann?
-- Da es bei diesem Aufruf nicht nur um einen statischen QR-Code des Swisspass auf dem Handy ging, sondern um eine Weiterleitung auf mein SwissPass-Konto im Internet und damit auch die Möglichkeit einer momentan nicht verfügbaren Internet-Verbindung… so stellt sich bei mir die Frage, ob man für diese Fälle einen Screenshot machen muss und ob dies als Beweismittel genügt, weil dieser ja auch wieder eine “statische Angelegenheit” und kein direkter aktueller Abgleich mit meinem Internetkonto?
Ich stelle diese Fragen nur mal so in den Raum, weil man im umgekehrten Falle bei der Verwendung der SBB-Mobile App IMMER auch zusätzlich den Swisspass in Kartenform bei sich haben muss…
Kurz: Muss ich der SBB das richtig aktivierte AusflugsAbo beweisen ODER muss mir die SBB beweisen, dass ich das Ausflugsabo nicht richtig aktiviert habe - und dies vor allem bei ungenügenden Internetverbindungen…