Liebe SBB
In verschiedenen Tarifvorschriften gibt es Altersangaben mit x.99 Jahren.
Zum Beispiel im T600:
2.2.1 Kinder bis 5.99 Jahre, die begleitet sind, werden ohne Fahrausweis unentgeltlich befördert.
Bedeutet diese Tarifbestimmung konkret, dass die unentgeltliche Beförderung bereits mehrere Tage vor dem 6. Geburtstag erlischt? Denn 5.99 Jahre sind doch exakt 5 Jahre und 361.35 Tage.
Müsste es in den Tarifen korrekterweise nicht 5.999 Jahre heissen, wenn damit “bis und mit dem Tag vor dem 6. Geburtstag” gemeint ist?
Spitzfindig, ich weiss. Aber Tarifvorschriften, die für alle Transportunternehmen des “Direkten Verkehrs” gelten, müssen meiner Ansicht nach klar und absolut eindeutig sein
Freundlich grüsst, Ex-Bähnler Reto