Hallo Momo1
Nein, das ist nicht erlaubt. Denn es wäre ja gar nicht möglich, dass alle Passagiere der 2. Klasse, die im verspäteten Zug sitzen, in der 1. Klasse Platz finden. Und für die Reisenden der 1.Klasse müsste es ja dann auch ein entsprechendes ‘Upgrade’ geben.
Der Bund plant eine Verordnung zur Verbesserung der Passagierrechte bei Verspätungen. Der aktuelle Vorschlag ist aber extrem ungerecht ausgestaltet. Reisende mit Halbtaxbilletten erhalten nur eine Entschädigung bei einer Reise von mehr als 290 Kilometern. Das ist eine Strecke fast durch die ganze Schweiz!
Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema 😉
Gruss, Reto
PS. Hingegen kann das Zugpersonal in Einzelfällen Reisenden, die in der 2.Klasse stehen müssen, die Erlaubnis für de Benützung der 1. Klasse erteilen. Für die 1. Klasse braucht es also immer entweder einen enstprechenden Fahrausweis oder eine Erlaubnis.