Hallo Commuter66
Dann hattest du Glück! Besser wäre es aber gewesen, wenn man dir bei der ersten Kontrolle die Sache erklärt hätte. Aber viele scheuen verständlicherweise den ‘Aufwand’ 😉
In der Schweiz gibt es zwei sehr unterschieldiche Tarifsysteme
- die Streckenbillette (Fernverkehr)
- die Zonenbillette (Nahverkehr)
Wenn man über das Verbundgebiet hinaus reist gilt folgende Regel: Mit einem Billett eines Tarifverbundes darf man nur bis zum letzten Halt innerhalb der gelösten Zonen fahren. Für die Weiterfahrt braucht man ein Streckenbillett ab diesem Halt (oder der Ausgangsstation)
Das hat mit der Verteilung der Einnahmen zu tun. Selbst wenn du mit dem gleichen Zug der SBB fährst gehen die Einnahmen des Zonen-Billetts/-Abos in eine andere Kasse als bei einem Streckenbillett.
Ich hoffe, dass ich dir den Grund für diese Regel einigermassen verständlich erklären konnte.
Gruss, Reto