Hallo Hampi_1_
Nein, das kann man nicht. Die SBB hat eine ähnliche Frage folgendermassen beantwortet: “Die Hinterlegung während max. 30 Tagen pro Abo-Jahr ist dem Generalabonnement vorbehalten. Alle sonstigen Angebote des ÖV können nicht hinterlegt werden.”
Gruss, Reto