Das Sparbillett ist für die nächste Verbindung gültig, auch wenn diese über eine andere Strecke führt.
Tarif 601.1, Ziffer 4.2:
Bei Verschulden des Transportunternehmens gemäss Anwendungsbereich, so zum Beispiel bei Zugsausfall, Streckenunterbruch, etc. gilt grundsätzlich der Tarif 601, Ziffer 7. Sparbillette gelten in solchen Fällen für die nächstmögliche Verbindung ungeachtet der Zugsgattung und allfälligem Umsteigen. Die Kundin/der Kunde hat hierfür beim Verkaufs- oder Kontrollpersonal eine Bescheinigung einzuholen. Diese ist auf der Rückseite des Sparbilletts mit neuer Zug-/ Kursnummer anzubringen und mit Stationsstempel resp. Lochung zu bestätigen.