fribi69: Ich sehe da 2 unterschiedliche Problemkreise
a) Billett (Wertpapier) vs. selbst hergestelltes Billett, welches beliebig oft kopiert werden kann
b) Billette welche für alle zugänglich sind vs. Billette wo ein eigenes techn. Hilfsmittel benötigt wird (PC, Handy)
Bei a) sehe ich jetzt wegen den Auflagen keine Probleme und nehme einen anderen Vergleich: Bargeld vs. Debitkonto. Wenn ich mit einem 100er bezahle bin ich der Inhaber des Wertpapieres, wie es @MadisonPierce treffend sagte, selbst wenn die Note aus einer notierten Nummer bei einem Diebstahl stammte. Wenn ich aber die Bankkontonr des Nachbars kenne, kann ich auch nicht anonym dort Geld abheben… ich müsste mich mindestens ausweisen (oder persönlich als Kontoinhaber bekannt sein), um Geld vom Konto zu bekommen oder eine Geldtransaktion machen zu können.
Bei b) sehe ich in der Tat eine gewisse Ungerechtigkeit: Warum muss ich für einen Preisnachlass bis 70% ein technisches Hilfsmittel wie PC oder Handy haben?…. und dies bei einem öffentlichen-rechtlichen Betrieb, wo es um “Service public” geht! Der Preisnachlass bezieht sich also weder auf die Menge, noch hat es soziale Gründe, welche rechtlich abgesichert sind (Kinder, Handicap).
Es wäre vergleichbar, wie wenn der andere öffentliche Betrieb (Post) beim Bezug einer A-Briefmarke per SMS (SMS an 414 - Text Marke) diese Dienstleistung für 40 Rp anstatt 1 Fr. anbieten würde.
Aber ich tröste mich, bei diesen Sparbilletten, gibt es noch weitere Ungerechtigkeiten, welche nicht logisch sind und nur mit dem Begriff “Tarifverbund” begründet werden können. Ich nehme als Beispiel den IR 13 Zürich-St.Gallen-Chur:
St. Gallen - Bad Ragaz 1/1 2Kl. = CHF 30.60…
St. Gallen - Landquart 1/1 2. Kl. gleicher Zug, aber eine Station weiter! = ab CHF 9.60
Nur so nebenbei: Von den 16 Verbindungen IR 13 in exakt 1 Monat (24.11.2019) sind beim IR 13 alles Spartickets…. 13 Verbindungen für 9.60 und 3 Verbindungen für 12.80…. böse Zungen sagen gar, dies habe mit dem “Dosto” und seiner fehlenden Laufruhe zu tun… 😀