Hallo Era23
Grundsätzlich muss man im Besitz eines gültigen Billetts sein, bevor man einen Zug besteigt. So steht es auf der Webseite der SBB: «Der Kunde muss vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt des Zuges) im Besitz des Billetts sein.»
Diese Regel wird auf Selbstkontrollstrecken sehr genau geprüft. Wer sein Billett also erst nach der Abfahrt des Zuges kauft gilt bei einer Kontrolle als Reisender ohne gültigen Fahrausweis und kann gebüsst werden.
Grund für diese strenge Regel ist die Möglichkeit des Missbrauchs. Wer z.B. mit einer S-Bahn fährt könnte sein Billett immer erst dann lösen, wenn man Kontrolleure auf dem Perron sieht, und dadurch die bisherige Strecke “unterschlagen”, indem man behauptet, man sei erst an der letzten Station eingestiegen.
Deshalb nützt das Lösen der nächsten Verbindung eigentlich nichts. Denn damit kann man nur den “guten Willen” dokumentieren, hat aber immer noch kein gültiges Ticket.
Trotzdem rate ich wie @MadisonPierce auch dazu, auf diese Art ein Billett zu kaufen. Denn damit bezahlst du für deinen Transport von A nach B. Und das ist nicht mehr als fair gegenüber allen andern Reisenden.
Gruss, Reto