Wenn ich Ihren Überlegungen folge und ich Sie richtig verstehe gehen Sie von folgender Annahme aus:
Im Normalfall reise ich alleine und habe ein GA 1. Klasse - nun reise ich zusammen mit meiner Frau (keine GA-Besitzerin) und zusammen nehmen wir die 2. Klasse, möchte aber mit meinem Verzicht auf die 1.Klasse damit den Fahrpreis meiner Frau finanzieren…. das ist leider nicht möglich.
Ich möchte die Logik des Klassenwechsel (von der 2. zur 1. Klasse, aber auch umgekehrt ) an einem Beispiel darstellen: Zwei Personen mit GA (einer hat ein 1.Kl - der andere ein 2.Kl.-GA) reisen einen Tag zusammen auf dem GA-Netz….
-- Die ganze Reise wird in der 1. Klasse gemacht: der 2.Kl. GA-Besitzer löst ein Tagesklassenwechsel für 52 CHF - wenn die Fahrt in 1.Kl. nur auf einer Teilstrecke ist es ein Klassenwechsel Strecke.
-- Die ganze Reise wird in der 2. Klasse gemacht: es passiert nichts für den 1.Kl GA-Besitzer…. es gibt also weder eine Rückvergütung (im Gegenwert von 52 CHF???), noch kann er für seinen Verzicht eine dritte Person mit auf die Reise nehmen (=wäre Ihre Überlegung)…
Eine andere Sache ist es allerdings, wenn sie wegen der Behinderung überhaupt nicht alleine reisen können und eine entsprechende Ausweiskarte mit ärztlichem Attest haben: Dieser Fall ist dann hier geregelt: https://www.sbb.ch/de/bahnhof-services/reisende-mit-handicap/fahrverguenstigung/ausweiskarte-behinderung.html