Hallo Easypendler
Ups, du hast Recht. Entschuldigung.
Im Tarif 601.10 heisst es: Bei Verschulden des Transportunternehmens gemäss Anwendungsbereich, so zum Beispiel bei Zugsausfall, Streckenunterbruch, etc. gilt grundsätzlich der Tarif 601, Ziffer 8.
Sparbillette und Sparklassenwechsel gelten in solchen Fällen für die nächstmögliche Verbindung ungeachtet der Zugsgattung und allfälligem Umsteigen.
Ich interpretiere diese Bestimmung so, dass du erst nach der geplanten Abfahrt deiner S24 um .04 die nächste Verbindung zum Zielort deines Sparbilletts benützen kannst. Somit wäre die Fahrt mit dem IR36 um .56 nach Oerlikon nicht erlaubt. Vielleicht meldet sich noch ein Profi zu dieser Frage.
Gruss, Reto