Leider nicht. Im Gegensatz zu Papierbilletten werden elektronische Billette nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen zurückerstattet. Vielleicht wird das ja mal angepasst, wenn immer mehr Schalter geschlossen werden.
Falls Du den Zug aus eigenem Verschulden verpasst hast, hast Du Pech gehabt. Falls der Zug ausgefallen ist und Du nicht mit einer späteren Verbindung reisen konntest, könntest Du es versuchen und auf Kulanz hoffen. Verpflichtet zur Rücknahme des Billetts ist die SBB nicht, denn es gilt für einen Tag und nicht nur für eine gewählte Verbindung.