Hallo Juanito
Die Frage wurde im Beitrag Halbjahres-GA beantwortet. Die von @FatimaH erwähnten Berechnungsgrundlagen sind immer noch gültig.
Die Gutschrift der Hinterlegungsdauer berechnet sich bei einem GA Jahresrechnung wie folgt: (Jahrespreis x Anzahl hinterlegte Tage) / 365
Weitere Informationen zur Kündigung und zur Hinterlegung des GA.
Und wie es @11407 erwähnt hat, bildet der “Tarif für Generalabonnemente und Halbtax, GA Night und Zusatzangebote (T654)” die formelle und rechtliche Grundlage, die öffentlich einsehbar ist.
Darüberhinaus geben wir hier keine weitergehenden Bestätigungen ab. Die SBB Community ist primär eine Austausch- und Diskussionplattform für Kundinnen, Kunden und Reisende - die wir als SBB moderieren und bei Unklarheiten unterstützen.
Beste Grüsse, Daniel
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