Ex-Bähnler Ich verstehe diesen Satz so: “Die frei wählbaren Ausflugstage müssen jeweils vor Antritt der Reise in Ihrem Konto auf swisspass.ch oder an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs aktiviert werden.” und dann auch weiter unten “Ihre frei wählbaren Ausflugstage aktivieren Sie jeweils vor Ihrer Reise in Ihrem Konto auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster. oder am Schalter.”
Entweder selber machen am eigenen PC auf “swisspass.ch”, oder in der SBB-mobile resp. Preview App
oder für alle ohne diese Selbstbedienungs-Möglichkeit: “ am bedienten SBB-Schalter” (Swisspass zeigen)
Es wäre ja in der Tat ungerecht, wenn nach den Sparbilletten /Spartageskarte diese Personengruppe nochmals ausgeschlossen würde…