Hallo CK7
Das ist eigentlich eine Frage, die an den Tarifverbund ZVV zu richten wäre 😉 Die entsprechenden Angaben findest du unter Punkt 9.1, allerdings in nicht kundenfreundlichem Tarifchinesisch.
https://www.zvv.ch/zvv/de/abos-und-tickets/tarif/verbundtarif-und-richtlinien/ersatz-erstattungen-unregelmaessigkeiten.html
Wenn ich die Aussagen richtig verstehe, dann lautet die Antwort auf deine Frage: Ja, du kannst dein ZVV-Abo zurückgeben und erhältst dafür eine Rückerstattung (nach Abzug einer Gebühr).
Wende dich doch am besten an einen Schalter der ZVV oder SBB - oder an den ZVV Kundendienst. https://www.zvv.ch/zvv/de/kundendienst.html
Gruss, Reto