Ex-Bähnler Hallo Hatice Alle Infos dazu findest du hier https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/fragen-antworten-ga.html Benötigen Sie Ihr GA mit Jahreszahlung nicht mehr, können Sie es frühestens vier Monate nach dem ersten Geltungstag kündigen und zwar unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Abomonat auf das Ende jedes Abomonats. Dies geht mit wenigen Klicks auf swisspass.ch (nur auf Ende des Abojahres). Wir nehmen Ihre Kündigung auch weiterhin an den üblichen Verkaufsstellen sowie telefonisch im GA-Service-Center entgegen. etc….. Gruss, Reto