Mir war schon immer klar, dass auf IC Zügen, dass ZVV Billett nur bis zum letzten Halt des Zuges im Verbund gültig ist. Das heisst mit einem Abo für alle Zonen muss ich auf dem IC Zürich-Chur die gesamte Strecke lösen. Das Billett Zürich-Chur ist ja auch ein Strecken- und kein Zonenbillett.
Doch das dies auch auf IC Strecken der Fall ist, bei denen das Billett ein Zonenbillett ist, war mir nicht bewusst. Ich bin am Samstag von Zürich nach Schaffhausen gefahren, und habe nur die mir fehlenden Zonen gelöst. Der Kondukteur hat mir dann gesagt, dass dies eigentlich nicht gültig ist, da der Zug zwischen Zürich und Schaffhausen nicht hält. Der Grund sei, dass die SBB keine Anteile von meinem Ticketpreis erhalten.
Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:
Die Aussage auf den Zonenplänen «Verbundfahrausweise berechtigen während der Gültigkeitsdauer zu beliebigen Fahrten in den gelösten Zonen» trifft in diesem Fall nur zu, wenn diese Zonen auf einem Ticket sind? Das heisst mit einem Ticket von Zürich nach Bülach und von Eglisau nach Schaffhausen, darf ich den IC nicht benützen obwohl ich gültige Tickets für alle notwendigen Zonen habe.
Die SBB bekommen also einen Teil vom Zonenticket Zürich-Schaffhausen, weil es theoretisch möglich, dass der Kunde ein IC benützt?
Kriegt dann die SBB auch einen Teil von einem ZVV-Anschlussbillett, da es ja theoretisch möglich ist, dass ich mit diesem Anschlussbillett den IC zwischen Zürich und Winterthur benutze?
Und um es noch komplizierter zu machen, kriegt die SBB auch einen Teil von meinem einfachen Ticket Schaffhausen-Zürich, wenn ich es nach 22:47 Uhr löse, obwohl dort nicht einmal mehr die Möglichkeit besteht, dass ich mit einem IC reise?
Am Donnerstag werde ich von Zürich nach Zug reisen. Wenn ich jetzt wieder nur die mir fehlenden Zonen löse, dann darf ich also nur die S-Bahn benützen, oder doch auch den Interregio der in Thalwil hält, jedoch nicht den IC ins Tessin, weil dieser zwischen Zürich und Zug ohne Halt fährt.