Anonymous5
Hallo @Anonymous
Danke für deinen Hinweis. Bei der Kinder-Mitfahrkarte habe ich nun die exakte Definition im Tarif T600_3 Kinder gefunden:
- »Die Kinder-Mitfahrkarte ermöglicht allen Begleitpersonen ab 16 Jahren (…) mit einem bestimmten Kind eine Fahrvergünstigung für gemeinsame Fahrten.«
Die Bestimmung für die Kinder-Tageskarten steht aber im Tarif T654:
»14.2.2 Begriff – Gültigkeit
14.2.2.1 Die Kinder-Tageskarte ist eine ermässigte Tageskarte gemäss Ziffer 12.2 ff.
14.2.2.2 Die Kinder-Tageskarte berechtigt eine Begleitperson über 16 Jahre, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, zur Mitnahme eines Kindes von 6-16 Jahren.
Je Begleitperson können maximal 4 Kinder mitgenommen werden. Jedes Kind von 6-16 Jahren muss im Besitz einer Kinder-Tageskarte sein.«
Somit hattest du vollkommen Recht - bei der SBB ist man ab 16 Jahren erwachsen.
Gruss. Reto