Vermutlich kann ich mir die Frage selbst beantworten:
- A-Welle: "Für Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind A-Welle Fahrausweise nur bis zum letzten fahrplanmässigen Halt innerhalb
der gelösten Zonen der A-Welle gültig."
- ZVV: “Bei Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind ZVV-Zonentickets gültig bis zum letzten fahrplanmässigen Halt innerhalb der gelösten Zonen.”
Somit gehe ich davon aus, dass für den “Korridor” zwischen den zwei Verbünden A-Welle und ZVV der Z-Pass benötig wird.
In meinem Beispiel wäre das die Strecke zwischen Killwangen-Spreitenbach (letzter Halt Zone 572) und Dietikon (letzter Halt Zone 154), die ohne Z-Pass wohl nicht abgedeckt wäre.
Sehe ich das richtig?
Falls ja: Sehr komische Politik, aber alles besser als gar kein ÖV.
Beste Grüsse