Ich war mit der Familie mit dem Zug in den Norden gereist. Auf dem Rückweg nach Zürich hat ein Steckenunterbruch in Schweden dazu geführt, dass wir den Anschluss in Kopenhagen nach Hamburg verpasst haben (Ankunft in Kopenhagen mit ca. 2.5 h Verspätung). Wie dem auch sei, weiterfahren war so oder so nicht mehr möglich, da für die Verbindung Kopenhagen - Hamburg reservationspflicht gilt, wobei wir unsere durch die Verspütung verloren haben. Eine neue Reservation zu erhalten war dann auch nicht möglich, da alle Verbindungen am gleichen wie auch am nächsten Tag ausgebucht waren (Ferienzeit).
Der einzige Ausweg war dann ein Flug von Kopenhagen nach Kloten, was die gesamten Reisekosten mehr als verdoppelte.
Inwiefern muss der Verursacher für diese Misere dafür aufkommen?
Danke für eure Antworten.