Hallo DOR18
Für eine offizielle und rechtsgültige Auskunft der SBB wendest du dich am besten an: Übersicht | SBB Hilfe & Kontakt
Es ist korrekt, in der Schweiz besteht keine Ausweispflicht. Aber, du nutzt ein Online-Produkt, das nur gültig ist, zusammen mit einem amtlich gültigen, physisch vorhandenen Ausweis. Dies steht unter anderem in den AGB, aber auch in den Tarifbestimmungen, letzterer du automatisch zustimmst, wenn du das Angebot der E-Tickets nutzt. Im Tarif 600.3 steht:
E-Tickets des NDV sind persönliche, nicht übertragbare Fahrausweise. Sie gelten ausschliesslich zusammen mit einem gültigen amtlichen Ausweis und/oder zusammen mit dem auf die entsprechende Person ausgestellten gültigen Halbtax, GA oder Verbundabonnement.
Die Tarifbestimmungen beruhen auf dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung 745.1.
Möchtest du keinen Ausweis vorzeigen, so stehen dir andere Verkaufskanäle wie der Schalter oder der Automat nach wie vor zur Verfügung. Diese Billette sind auf Sicherheitspapier gedruckt und benötigen keinen Ausweis.
E-Tickets sind personalisiert, um eine Mehrfachverwendung und folglich einen Missbrauch auszuschliessen. E-Tickets lassen sich mehrfach reproduzieren und zeitgleich nutzen. Auch eine Software würde hier nicht viel bringen, denn auch die Software weiss nicht, ob es die ein und selbe Person war, die das Ticket auf verschiedenen Streckenabschnitten vorgezeigt hat. Die Person zu identifizieren, geht nur zum Zeitpunkt der Kontrolle, in dem die Person einen amtlichen Ausweis vorzeigt. Das Kontrollpersonal ist dazu berechtigt. Weigerst du dich, den Ausweis zu zeigen, ist das Kontrollpersonal berechtigt, die (Transport-)Polizei beizuziehen. Du musst ferner damit rechnen, dass dir der zeitliche Aufwand für die Identitätsprüfung durch die Polizei zusätzlich vom Transportunternehmen in Rechnung gestellt wird.
AGB: Erwerb & Nutzung von elektronischen Billetten | SBB Hilfe & Kontakt
Übersicht der Tarife und Vorschriften - Alliance SwissPass
Viele Grüsse
Roland