Hallo Ex-Bähnler
Die Antwort von @GiorgiaB ist mehr als 3 Jahre her. Im Tarif 601.10 steht mittlerweile, nach Möglichkeit:
Bei Verschulden des Transportunternehmens gemäss Anwendungsbereich, so zum Beispiel bei Zugsausfall, Streckenunterbruch, etc. gilt grundsätzlich der Tarif 601, Ziffer 7.
Sparbillette und Sparklassenwechseln gelten in solchen Fällen für die nächstmögliche Verbindung ungeachtet der Zugsgattung und allfälligem Umsteigen. Die Kundin/der
Kunde hat hierfür nach Möglichkeit beim Verkaufs- oder Kontrollpersonal eine Bescheinigung einzuholen.
Es wird niemandem der Kopf abgerissen, wenn er/sie keine Bestätigung hat. Wer eine hat, umso einfacher für die Kolleg:innen in den nachfolgenden Zügen. Nach wie vor Fragen viele danach, man kann sich diese auch in der App selbst ziehen. Oder, wenn das Zugpersonal Zeit hat, stellt man eine solche eben kurz aus.
Liebe Grüsse
Roland