Busse wegen unerlaubter Nutzung? - nur schon mein Bauchgefühl sagt NEIN - denn sonst müsste es ja eine Reservationspflicht geben, die ein aussteigen an diesen Orten ausschliessen würde, d.h. keine solche Reservation möglich… aber richtig: nicht zu empfehlen, schon gar nicht, wenn es mehr als die Einzelfälle betrifft. Gleiche Situation bei “Halt nur zum Aussteigen”. Ziel ist ja, dass bei einer Fahrplan-Online-Suche solche Verbindungen nicht angezeigt werden.
Beispiel 1:
Zürich HB - Zürich Flughafen - Winterthur: beim EC Zürich HB - München via SG-Bregenz steht bei ZH-Flughafen und Winterthur “Halt nur zum Einsteigen”, d.h. bei allen Fahrplanabfragen mit Zielort oder Umsteigeort (zum aussteigen) ZH-Flughafen oder Winterthur wird der EC nach München nicht berücksichtigt.
Die gleiche Situation in der umgekehrten Fahrtrichtung: Nur steht dann bei Winterthur und ZH-Flughafen “Halt nur zum aussteigen” d.h. bei Online Fahrplanabfragen mit Startort oder Umsteigeort (zum einsteigen) werden diese beiden Orte für den EC nicht berücksichtigt….. wäre bei dieser Fahrtrichtung wegen den häufigen Verspätungen auch nicht zu empfehlen…
Vor einigen Jahren wurden diese “Hammerverbindungen” ins St. Galler Rheintal im Online-Fahrplan überhaupt noch nicht angezeigt - unter der Hand waren sie bei Vielfahrern natürlich bekannt und werden heute auch ganz offiziell angezeigt.
Beispiel 2:
St. Moritz - Chur resp. Disentis - Chur: Die RE / IR fahren so, dass sie die gemeinsame Strecke Reichenau-Tamins hintereinander abfahren d.h. St. Moritz-Chur xx.52 (=Halt nur zum Aussteigen) - xx.04 und Disentis-Chur xx.49 - xx.02, wird nur letztere bei einer Eingabe Reichenau-Tamis nach Chur und weiter angezeigt. Begründung RhB: eine Steuerungsmassnahme bei Online-Abfragen, man will den in Reichenau-Tamis einsteigenden Personen sagen: nehmt die 1. Verbindung = weniger Stress beim Anschluss in Chur…