Fremdwährung ist nicht Teil des “Service-Public” und daher keine Verpflichtung. Die 500 € ist wohl noch gültig, aber seit einigen Jahren nicht mehr im Umlauf, d.h. Sie möchten 200 € in 20 € Noten wechseln - bei einer 200er könnte das ja gehen (oder auch nicht) - je nach Bahnhof und von dieser Stelle gerade erhaltenen kleinen €-Noten beim Rückwechseln in CHF.
Ein Vergleich mit der Post: Ich sah einmal ein Kunde am Postschalter, der 1000€ aus dem Postomaten bezogen in kleine 5€ und 10€ Noten wechseln wollte und begründete: Die Noten habe ich ja von euch.— Gegenantwort der Schalterbediensteten: Er hätte diesen Bezug am Schalter machen müssen - mit Vorbestellung: a) die Noten muss man erst organisieren und b) der Umrechnungskurs ist beim Postomaten ein besserer…. d.h. es wäre ein schlechterer Umrechnungskurs am Schalter gewesen.
Jetzt könnte der Betrag in € ein Vielfaches von meinen 200 angepeilten sein in der Hoffnung: SBB, Post = Staatsbetrieb = die müssen dies kostenlos zur Verfügung stellen… Dem ist nicht so!
Service Public heisst: Sie kaufen ein GA Jahreszahlung für 3860 CHF und wollen dies ausdrücklich mit Noten auch mit 100 CHF und kleiner bezahlen - die Bezahlung in Bar in CHF kann nicht verweigert werden, auch wenn die Person am SBB-Schalter einen Zeitaufwand von 10 Min. hat, um das Geld nachzuzählen. Bei Bezahlung in € (habe dies zwar noch nie ausprobiert) ist dies mit einem Geldwechsel verbunden und dann fallen Wechselgebühren an, weil hier kein Service Public.