Bahnfan09
Hallo zusammen
Das sehe ich leicht anders. Eine fehlende Sitzplatzreservation kann in jedem Fall zurückgefordert werden. Und zwar beim Bahnunternehmen, wo man die Reservation erworben hat.
Bei Unregelmässigkeiten ist es immer hilfreich, eine Bestätigung vom Zugpersonal einzufordern.
Weshalb eine Reise in der 1. Klasse abgelehnt wurde, wäre mit der Deutschen Bahn zu klären.
Eine Umtriebsentschädigung würde aus reiner Kulanz erfolgen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch, da die Transportdienstleistung (pünktlich) erfolgte.
Viele Grüsse
Roland