RolandP Hallo BRL Nein, diese Fahrzeuge gelten als Gefahrgut und dürfen nicht im Zug transportiert werden. https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/velos/so-reist-ihr-velo-mit-ihnen.html > Velomitnahme planen > Erlaubte Velotypen und Einschränkungen. Viele Grüsse Roland