Hallo El04
Ui, das ist ein schwieriger Fall. Die beiden Produkte werden oft verwechselt, da sie viel zu ähnlich benannt sind.
Ich würde mich, wenn möglich noch heute, per eingeschriebenen Brief an die SBB wenden. SBB Contact Center, Postfach, 3900 Brig. Zusätzlich kannst du deinen Fall auch an einem Bahnhof vorbringen. Und du kannst das GA hinterlegen, damit du beweisen kannst, dass du es nicht verwendet hast.
Als letzte Möglichkeit stehen noch die Medien und die Ombudsstelle des VÖV zur Verfügung.
Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn sich die SBB in diesem Fall nicht kulant verhalten würde. Bitte berichte hier, ob die SBB eine für dich annehmbare Lösung vorschlägt. Ich hoffe es sehr!
Gruss, Reto