Ein Thema aus meinem Berufsalltag.
- Warum muss ich bei Online-Tickets und Mobile-Tickets einen Ausweis zeigen?
- Ich habe das Billett zum vollen Preis bezahlt, warum muss ich nun noch einen Ausweis zeigen?
- Ich zeige mein Billett in der App, also bin ich das!
- Wenn ich am Automaten ein Billett löse, muss ich auch keinen Ausweis zeigen!
Dies sind die meistgehörten Fragen und Argumente, die wir Kundenbegleitende täglich in der Fahrausweiskontrolle hören. Zeit, diese hier in der SBB Community zu beantworten.
Warum muss ich bei Online-Tickets und Mobile-Tickets einen Ausweis zeigen? Ich habe das Billett zum vollen Preis bezahlt, warum muss ich noch einen Ausweis zeigen?
Online-Tickets lassen sich beliebig vervielfältigen, sei es, in dem das Billett mehrfach ausgedruckt wird, oder der QR-Code mittels eines Screenshots oder Screensharing mit anderen geteilt wird. Daher sind die Billette persönlich. Um zu wissen, ob die Person, die das Billett vorzeigt, auch die Person ist, die es nutzen darf, muss zum Billett ein amtlicher Ausweis oder der SwissPass, falls dieser nicht bereits in der SBB Mobile App verknüpft ist, vorgezeigt werden. Selbiges gilt, wenn man EasyRide oder ein anderes Check-in-Ticket nutzt.
Entsprechend gehört es zu den Aufgaben des Fahrausweiskontrollpersonals, bei E-Tickets und Check-in-Tickets / EasyRide / Fairtiq auch die Personalien zu überprüfen.
Die Bestimmungen zur Ausweispflicht finden sich auf allen Online-Tickets (A4-Papier). Bei SBB Mobile App Tickets finden sich die Bestimmungen im Tab Profil → Rechtliches → AGB. Diese Bestimmungen müssen vor der ersten Nutzung der App bestätigt werden. Das Lesen des Kleingedruckten lohnt sich in diesem Fall
Darf ich ein Foto meines amtlichen Ausweises auf meinem Handy oder eine Kopie meines amtlichen Ausweises vorweisen? Nein, nur das Original gilt als gültiger Ausweis. Denn Kopien lassen sich einfach fälschen.
Weshalb muss ich den keinen Ausweis vorzeigen, wenn ich meinen SwissPass verknüpft habe? In diesem Fall sieht das Kontrollpersonal das Foto der Halbtaxhalterin beim Scannen des Tickets. Aber, der SwissPass Mobile gilt nicht als Legitimation. Wird der SwissPass Mobile verwendet, dann muss die rote SwissPass Karte oder ein amtlicher Ausweis stets mitgeführt werden. Das Kontrollpersonal darf immer nach dem Originalausweis fragen. Diese Regel findet sich hier: www.swisspass.ch/swisspassmobile
Ich zeige mein Billett in der App, also bin ich das!
Dies reicht nicht aus, insbesondere, wenn der SwissPass nicht mit der App verknüpft ist. Die App kann durch mehrere Personen genutzt werden, dazu reicht ein simples Log-out und Log-in. So kann schnell das Ticket einer anderen Person vorgezeigt werden. Nur mit einem zusätzlichen amtlichen Ausweis lässt sich die Identität zweifelsfrei feststellen.
Wenn ich am Automaten ein Billett löse, muss ich auch keinen Ausweis zeigen!
Das ist korrekt. E-Tickets unterscheiden sich in gewissen wichtigen Punkten von Papierbilletten. Bei einem Automaten-Billett reicht das Vorzeigen des Halbtax auf dem SwissPass. Vollzahler müssen keinen Ausweis zeigen. Dies ist damit begründet, dass Billette vom Automaten oder Schalter auf Sicherheitspapier gedruckt sind, analog einer Banknote. Diese Billette lassen sich nicht so leicht vervielfältigen und wer dies tut, macht sich der Urkundenfälschung strafbar.
Wo finde ich weitere Informationen sowie die rechtlichen Grundlagen?
Bei Fragen stehen wir natürlich auch gerne in der SBB Community zur Verfügung. Ebenso wissen die Kolleg:innen vom SBB Contact Center oder im SBB Reisezentrum zu diesen Themen ebenfalls bestens Bescheid.
Viele Grüsse
Roland