Hallo P8fcb
Ein Strafregistereintrag ist nur möglich, wenn es zu einer Anzeige seitens des Transportunternehmens und später zu einer Verurteilung durch ein Gericht kommt, das zudem im Strafmass einen Strafregistereintrag verhängt. Dazu reicht ein einfaches Vergehen in Zusammenhang mit einem falschen oder fehlenden Fahrausweis nicht.
Normalerweise wird bei einem Billettvergehen nicht gleich die Keule in Form einer Anzeige hervorgeholt, obwohl die Transportunternehmen dies könnten. Wenn du eine Rechnung mit dem Zuschlag bekommen hast, ist der Fall nach der Begleichung der Rechnung erledigt.
Mehr Informationen zum Thema findest du hier:
Hilfe zu Reise ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis. | SBB
Viele Grüsse
Roland