Hallo Roframa
Grundsätzlich, leider nein. Du kannst lediglich dein Billett für die nicht erbrachte Leistung zurückfordern.
Die Transportunternehmen haben die Pflicht, dich von A nach B zu bringen. Dies wäre auch mit der nächsten Verbindung noch der Fall gewesen. Eine Ersatzlösung muss dir nur geboten werden, wenn es sich um die letzte Verbindung des Tages handelt.
Vielleicht erreichst du eine Kulanzmassnahme bei den Appenzeller Bahnen, der Betreiberin des ausgefallenen Zuges: https://appenzellerbahnen.ch/de/
Nachtrag: So wie ich mitbekommen habe, kämpften die Appenzeller Bahnen heute Morgen mit vereister Infrastruktur. Der Ausfall ist gegebenenfalls wetterbedingt.
Viele Grüsse
Roland