Liebe Community-Mitglieder,
ich wende mich an euch, um meine Erfahrungen mit einem bedauerlichen Vorfall gestern Morgen zu teilen. Seit 28 Jahren bin ich regelmässiger Nutzer der SBB-Dienste und habe stets ein gültiges Ticket erworben, wie auch in meiner SBB App nachweisbar ist und ich war zuvor 5 Jahre lang GA Besitzer (mittlerweile hab ich bloss ein Halbtax, da ich die ÖV nur noch sporadisch benutze.
Berufliche Verpflichtungen führten dazu, dass ich kurzfristig zu einer Sitzung beordert wurde und mich daher in zeitlicher Not befand. Leider funktionierte die SBB App nicht, wenn ich auf die App gedrückt habe, hatte ich einen frozen screen.
In meiner Eile begab ich mich direkt zur Zugabteilung, wo die Kontrolleure tätig waren. Die Zugbegleiterin vor Ort zeigte Verständnis für meine Situation und empfahl mir, mich mit meinem Anliegen an die rogf Abteilung der SBB zu wenden. Sie musste dennoch meine Personalien aufnehmen, da ich schliesslich ohne gültigen Fahrausweis unterwegs war. Ich war kooperativ und habe ohne zögern meine Personalien angegeben.
Die telefonische Kontaktaufnahme heute verlief wenig konstruktiv, begleitet von unangebrachten Vergleichen und dem Vorwurf, selbst schuld zu sein. Der Kommentar des Mitarbeiters, dass ich ja auch nicht zur Polizei gehe, wenn ich mit dem Auto geblitzt werde und die Busse anfechte, erscheint mir unpassend und nicht vergleichbar mit meiner speziellen Situation.
Besonders hervorheben möchte ich, dass es unzumutbar gewesen wäre, für ein gültiges Ticket zusätzlich 30 Minuten am Bahnhof zu warten, was den Verlust meines Zuges bedeutet hätte. Diese Umstände führten zu meiner Entscheidung, direkt zur Zugabteilung zu gehen wo die Kontrolleure standen, um die Situation zu klären.
Meine langjährige Treue und die stets pünktliche Zahlung meiner Fahrkarten zeugen von meiner Verlässlichkeit als Fahrgast. Ich möchte gerne eure Meinungen und Ratschläge zu diesem Fall hören: Findet ihr es angemessen, dass ich für eine 1-minütige Strecke die volle Gebühr zahlen muss? Sollte nicht etwas mehr Kulanz gezeigt werden, angesichts der speziellen Umstände? Gibt es bereits Gerichtsentscheide, bei der ähnliche Vorfälle entschieden wurden?
Vielen Dank