Hallo Groyeplaul81
Wenn du aus technischen Gründen oder infolge Streckenunterbruch aussteigen musstest, dann kannst du den Teilbetrag zurückfordern.
Wenn du aus persönlichen Gründen aussteigen musstest, dann gibt es nur dann eine Rückerstattung, wenn dein Reiseabbruch von einem Kundenbegleiter bestätigt wurde.
Weitere Informationen findest du hier: Entschädigung bei Verspätung. | SBB
Viele Grüsse
Roland