Graujaufliez59 : Ich gebe jetzt die Antwort als SBB Kunde nach meiner Interpretation der offiziellen Texte, welche ich anschliessend mit Quellenangabe beifüge - dies nur als Info:
1) Kündigung Ende Laufzeit: Quelle
– Den Halbtax PLUS-Vertrag können Sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende jedes Abonnementsmonats kündigen.
– Haben Sie nach einem Jahr noch Halbtax PLUS-Guthaben oder möchten Sie vorzeitig kündigen, erhalten Sie die restliche Kundeneinlage (ursprüngliche Kundeneinlage abzüglich bereits genutztem Guthaben) zurück.
2) Vorzeitige Kündigung (Gleiche Quelle - Folgesatz)
– Bei einer vorzeitigen Kündigung wird eine Bearbeitungsgebühr (Selbstbehalt) erhoben. Der Bonusbetrag verfällt. Eine allfällige Auszahlung der restlichen Kundeneinlage ist ausschliesslich auf das persönliche Bank-/Postkonto von Vertragspartner:innen möglich.
- Ich interpretiere dies so, dass die Bearbeitungsgebühr nur bei der vorzeitigen Kündigung anfällt - nicht jedoch bei einer ordentlichen Kündigung.
–Über die Bearbeitungsgebühr (Selbstbehalt) habe ich nichts gefunden, nehme aber an, dass es analog der Billettrückstattung um 10 CHF handelt.
Vorgehen: Kündigen können Sie:
–online über das Kündigungs-Formular
–mündlich an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs
–schriftlich per Brief an das SBB Contact Center, Postfach, 3900 Brig.
–telefonisch beim SBB Contact Center unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.), täglich rund um die Uhr, zeitweise ist mit Wartezeiten zu rechnen).