Ex-Bähnler Hallo Leuchobo90 Du kannst das GA während maximal 30 Tagen hinterlegen: GA hinterlegen / unterbrechen | SBB. Bei 2 Monaten Abwesenheit lohnt sich vermutlich eine Kündigung. Beim Erstkauf (Vertragsabschluss) eines GA muss eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten eingehalten werden. Weitere Informationen dazu: GA kündigen | SBB. Gruss, Reto