Hallo Simonetta_40
Ich verstehe die Situation, leider gibt es diesbezüglich aber kaum Möglichkeiten der Rückerstattung. Den Kontrolleuren fällt nicht auf, dass jemand mit einem 1. Klasse Billett in der 2. Klasse fährt, da das Ticket vom Kontrollgerät als gültig anerkannt wird. Jeder Fahrgast der 1. Klasse darf sich auch in der 2. Klasse aufhalten und dies kommt immer mal wieder vor; sei es, weil die Person mit einer anderen Person reist, die nur 2. Klasse besitzt, oder der Weg, um von der 2. Klasse Wagen in die 1. Klasse zu gelangen, zu mühselig ist.
Anders sieht es aus, wenn jemand in der 1. Klasse mit einem 2. Klasse Billett fährt, dann verlangt das Kontrollgerät den Klassenwechsel.
Nun kann man argumentieren, sie wurde ja in der 2. Klasse kontrolliert. Das ist richtig, aber dies gilt nicht als Beweis, denn eine Person kann ja auch auf dem Weg in die 1. Klasse kontrolliert worden sein oder die Person fuhr auf einer Teilstrecke dennoch in der 1. Klasse, wie oben erklärt.
Es steht dir frei, den SBB Kundendienst zu kontaktieren, um die Situation mit der SBB anzuschauen.
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Zwei Überlegungen, die ich mir zu deiner Geschichte noch machte, da meine Eltern auch im AHV-Alter sind und ich die Situation sehr gut nachvollziehen kann:
- Allenfalls lässt sich der Betrag in der Familie zusammenlegen, damit sie finanziell entlastet wird.
- Wenn deine Mutter regelmässig dieselbe Strecke fährt, ist die Mehrfahrtenkarte (Stempelkarte) ebenfalls eine gute Alternative zum individuellen Lösen von Billetten.
Viele Grüsse
Roland