Hallo @Danhiel
Das ist möglich, sofern der Zug ausfällt, oder klar ist, dass er ausfallen wird, oder eine grosse Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort absehbar ist. Natürlich ist es immer besser, eine Änderung der Reisepläne am Schalter zu besprechen.
Dein ursprünglicher Fahrschein gilt auch über eine andere Strecke, aber nur in Zügen der Bahngesellschaften, mit denen du gemäss Originalfahrschein gereist wärst.
Was du nicht darfst, die Reiseroute auf Vorrat ändern, nur weil du in der Vergangenheit mit einer Verbindung gelegentlich eine Verspätung erlitten hast oder dir die Verbindung generell als unzuverlässig erscheint.
Ein Abkommen unter bestimmten europäischen Bahnen, das sogenannte AJC, regelt die gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen im Störungsfall. Das AJC beruht auf den europäischen Fahrgastrechten, die auch für die Schweiz und Norwegen gelten. Das AJC hat sowohl die SBB wie auch die DB unterzeichnet.
Hinweis: eine Regel der DB besagt, dass wenn am Zielort eine Verspätung von 20 Minuten absehbar ist, jede Verbindung genommen werden darf, auch bei Zugbindung. Beachte, dass dies eine DB-interne Regel ist, die im grenzüberschreitenden Verkehr mit der SBB nicht zur Anwendung gelangt.
Viele Grüsse und gute Reise
Roland