stefgera
Die Begleitperson braucht nicht unbedingt einen SwissPass, der Name ist auf dem SwissPass des Kindes notiert. Der Kontrolleur kann dann aber einen Ausweis verlangen (z.B. Identitätkarte) und schauen, ob der auf dem SwissPass hinterlegte Name mit dem Ausweis übereinstimmt.
Bei Vater und Mutter heisst es “Juniorkarte”(für beide Elterteile CHF 30), bei allen anderen Personen heisst es “Kinder-Mitfahrkarte” und bezieht sich immer nur auf eine Person. Darum hat mich die Aussage “ mein Sohn ist mit seiner Kinder-Mitfahrkarte auf mich verlinkt ” etwas verunsichert, weil es in der Tat dann eine “Juniorkarte” ist.