Prauriostau19
Hier kommen die Passagierrechte | BAV zum Zug. Diese Fahrgastrechte sind gesetzlich geregelt (Personenbeförderungsgesetz und -verordnung).
Man erhält entweder eine Rückerstattung oder eine Entschädigung. In diesem Fall hast du eine Rückerstattung zu Gute, weil du wegen einem Zugausfall an den Ausgangsort zurückgekehrt bist. Es handelt sich um einen Reiseabbruch. Du bekommst 100% des Fahrpreises zurück.
Das konkrete Problem ist nun, wie man das beantragen muss. Der Link von RahelW führt zu diesem Bild.

Clickt man auf Reiseabbruch erhält man folgende Information:
Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt und Sie eine Erstattung wünschen, kontaktieren Sie bitte das Unternehmen, bei dem Sie Ihr Billett gekauft haben.
Bei der SBB gibt es diese Seite: Rückerstattungen und Entschädigungen.
Clickt man dort auf „Rückerstattung Billette Schweiz“ dann findet man sehr umfangreiche Informationen, aber keine einzige, die zur Rückerstattung bei einem Reiseabbruch passt. Alles läuft immer auf eine Entschädigung bei Verspätungen hinaus oder ist mit einem Selbstbehalt von 10 Franken behaftet.
Somit bleibt in meinen Augen nur noch das Formular Reklamationen und Beschwerden | SBB > „Meine Zugreise“ übrig.
Ich bitte dich, dieses Formular zu benützen und hier zu berichten, ob du dein Geld zurückbekommen hast.
Und wer ein Formular für „Rückerstattung bei Reiseabbruch“ findet erhält von mir eine Tafel Schoggi!
Gruss, Reto