Ich habe aktuell ein Jahres-GA, habe davor dies via Schnupper Monats-GA gelöst (d.h. zuerst einen Monat das Schnupper-GA gehabt und dann habe ich direkt für das Jahres GA verlängert, was ein Teil dieses Schnupper-Monats-GA Angebots war). Im Juli werde ich das GA nach 1 Jahr künden, da ich für unbestimmte Zeit (mind. 3 Wochen - bis mehrere Monate) im Ausland bin.
Kann ich nach (theoretisch) bereits 3 Wochen nach Kündigung wieder ein Schnupper-GA für einen Monat machen (was sich für mich evtl lohnen würde, da ich möglicherweise nur für einen Monat zurück in der CH bin).
Oder vereinfacht gesagt: kann eine Person ein Schnupper-Monats GA mehrmals einlösen (und wenn ja, gibt es eine minimale Zeitdauer dazwischen wo es nicht möglich ist)? Besten Dank