Livioch
Es scheint, dass das “Gesetz”, also der Tarif, in diesem Fall Tarif 652, keine Regelung für diesen Fall kennt.
Am nächsten kommt Ziffer 2.5.5: “Wird eine Mehrfahrtenkarte VOLLPREIS gleichzeitig von mehreren Personen oder für Hunde benutzt, so ist für jede Person und für jeden Hund ein Feld zu entwerten. Für zwei Kinder ab 6 Jahre, ein Kind ab 6 Jahre und ein Hund oder zwei Hunde ist jedoch nur ein Feld zu entwerten.”
Da Hunde und Velos beide ein halbes Billett benötigen, würde ich sagen, diese können gleichgesetzt werden in diesem Fall.